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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVK-Autovermietung
Stand: Januar 2025

A. Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer

 

1.) Der Mietvertrag auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) kommt schriftlich oder durch digitale Unterschrift in Textform zustande oder durch eine verbindliche telefonische Bestellung, die von der AVK-Autovermietung schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt werden muss.

 

2.) Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag als Mieter bezeichnet werden müssen. Darüber hinaus kann im Mietvertrag gegen eine Gebühr vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, das Fahrzeug einer namentlich aufgeführten Person („berechtigter Fahrer“) zu überlassen. Der Mieter erklärt, dass er in Vollmacht des berechtigten Fahrers handelt und haftet für dessen Handlungen.

 

3.) Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung der AVK-Autovermietung gewerblich oder an Dritte weiterzuvermieten. Eine Nutzung für Carsharing oder ähnliche Zwecke ist untersagt. Ein Verstoß kann zum Wegfall der vereinbarten Haftungsreduzierung führen.

 

4.) Der berechtigte Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp erforderlich ist. Der Mieter ist verpflichtet, dies sicherzustellen und haftet für Verstöße.

 

 

B. Allgemeines

 

1.) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank oder bei Elektrofahrzeugen mit voller Ladekapazität zu übergeben. Der Mieter muss das Fahrzeug mit dem gleichen Stand zurückgeben, wie bei Übernahme protokolliert.

 

2.) Die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die AVK-Autovermietung gestattet. Zulässige Reiseländer sind bei Buchung wählbar und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

 

3.) Der Mieter trägt die Kosten für alle während der Mietzeit anfallenden Maut- und Straßennutzungsgebühren, auch im Ausland. Der Vermieter haftet nicht für Verstöße gegen ausländische Regelungen.

 

4.) Der Mieter darf das Fahrzeug weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss führen. Verstöße können zu einer unbeschränkten Haftung führen.

 

 

5.) Rauchen in den Fahrzeugen, einschließlich E-Zigaretten und Verdampfern, ist untersagt. Bei Verstoß wird eine Reinigungspauschale erhoben.

 

6.) Das Fahrzeug darf nicht für Motorsportveranstaltungen, Fahrtrainings, Fahrzeugtests, Gefahrguttransporte oder Straftaten genutzt werden.

 

 

 

C. Vorbestellung eines Mietfahrzeuges

 

1.) Reservierungen beziehen sich auf Fahrzeuggruppen, nicht auf spezifische Modelle. Der Mietvertrag kommt erst bei Fahrzeugübergabe zustande.

 

2.) Reservierungen können von beiden Seiten bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen („No-Show“) können Pauschalen anfallen.

 

3.) Soll das Fahrzeug zugestellt oder abgeholt werden, sind die hierfür anfallenden Kosten im Voraus zu entrichten.

 

4.) Bei Nichterscheinen oder Stornierung ohne rechtzeitige Mitteilung kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen.

 

 

 

 

D. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

 

1.) Der Mietpreis sowie anfallende Zusatzkosten (z. B. Zusatzkilometer, Sonderreinigung) ergeben sich aus dem Mietvertrag und sind vor Mietbeginn fällig.

 

2.) Während der Mietzeit anfallende Kosten, wie Reinigungskosten oder Mautgebühren, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

3.) Zahlungen können per Kreditkarte, EC-Karte oder in bar erfolgen. Der Vermieter ist berechtigt, spätere Nachforderungen über die Kreditkarte abzurechnen.

 

 

 

E. Mietzeit und außerordentliche Kündigung

 

1.) Die Mietzeit endet mit dem im Mietvertrag festgelegten Datum. Verlängerungen müssen rechtzeitig beantragt und genehmigt werden.

 

2.) Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Kosten anfallen. Versicherungsschutz und Haftungsreduzierung erlischt bei unberechtigter Verlängerung.

 

3.) Der Mietvertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

 

 

 

F. Ordnungswidrigkeiten

 

1.) Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten, die während der Mietzeit begangen werden.

 

2.) Bei behördlichen Anfragen kann der Vermieter eine Bearbeitungspauschale erheben.

 

3.) Der Mieter hat Abschleppkosten oder andere behördliche Kosten zu tragen, falls das Fahrzeug während der Mietzeit sichergestellt wird.

 

 

 

G. Besondere Pflichten des Mieters

 

1.) Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und den technischen Zustand regelmäßig zu prüfen.

 

2.) Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert und keine unbefugte Nutzung erfolgt.

 

 

 

H. Haftung des Mieters

 

1.) Die Haftung des Mieters kann durch eine Haftungsreduzierung („CDW“) beschränkt werden. Verstöße gegen die AGB oder vorsätzliches Handeln führen zur unbeschränkten Haftung.

 

2.) Der Mieter haftet für alle durch ihn verursachten Schäden, einschließlich Reparaturkosten, Abschleppkosten und Mietausfall.

 

 

 

I. Datenschutz

 

1.) Die AVK-Autovermietung verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

2.) Daten werden nur zur Verwaltung der Buchung, Mietabwicklung und behördlichen Anfragen verarbeitet.

 

3.) Personenbezogene Daten können an zuständige Behörden oder Partnerunternehmen weitergegeben werden.

 

 

 

J. Schlussbestimmungen

 

1.) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

 

2.) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der AVK-Autovermietung.

Paracelsusstr. 3

73230 Kirchheim unter Teck

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